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Vorsorge treffen

Wer selbst entscheiden möchte, wo, wie und von wem er oder sie gepflegt wird, sollte frühzeitig konkrete Instruktionen schriftlich für Familienmitglieder hinterlegen. So entlastet er zudem nahe Angehörige, die im Ernstfall vieles sehr schnell organisieren müssen, von der Kurzzeitpflege über die Wahl des Pflegeortes bis zur Beantragung eines Pflegegrades, um finanzielle und personelle Hilfen zu erhalten.

Zunächst muss etwa über den medizinischen Dienst festgestellt werden, wie viel Hilfe die Person im Alltag benötigt und auf welche Art und Weise diese umsetzbar ist. Wichtig dabei ist zudem, welche Leistungen wo beantragt werden können. Bei einem plötzlichen Pflegefall ist rasches Handeln wichtig.

  • Wer muss informiert werden?
  • Mit wem darf der Arzt über den Gesundheitszustand des Patienten sprechen?
  • Wer soll seine Interessen vertreten, wenn er es nicht mehr kann?
  • Wer erhält Vollmachten für persönliche Angelegenheiten?
  • Was gehört in eine Vorsorgevollmacht?
  • Und worauf muss bei einer Betreuungs- oder einer Patientenverfügung geachtet werden?

Ohne schriftlich niedergelegte Vereinbarungen wie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügung kann es bereits im Krankenhaus zu ersten Konflikten kommen. Denn laut deutschem Gesetz ist der behandelnde Arzt auch gegenüber nahen Angehörigen an seine Schweigepflicht gebunden und darf nicht über den Gesundheitszustand seines Patienten Auskunft geben.

Quelle: Schrift & Bild Nienhaber

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